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Reifengrößen & Kennzeichnung – Ratgeber im Magazin

Lastindex und Geschwindigkeitsindex am Reifen: Welche Werte Ihr Auto wirklich braucht

· 24 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 06.10.2026
Nahaufnahme von Lauffläche und Flanke eines PKW-Reifens (KI-generiert, OpenAI)
Nahaufnahme von Lauffläche und Flanke eines PKW-Reifens (KI-generiert, OpenAI)

Hinter jeder Reifengröße stehen zwei kleine Angaben, die viele Autofahrerinnen und Autofahrer überlesen: eine Zahl und ein Buchstabe – zum Beispiel 91 V. Sie verraten, wie viel Last ein Reifen tragen darf (Lastindex) und bis zu welchem Tempo er freigegeben ist (Geschwindigkeitsindex). Beide Werte sind kein Technik-Beiwerk, sondern entscheiden über Sicherheit und Zulassung Ihres Fahrzeugs. Und beide werden im Alltag regelmäßig falsch wiedergegeben – mal strenger, als das Gesetz es verlangt, mal mit Bußgeldbeträgen, die im amtlichen Katalog gar nicht stehen.

Dieser Ratgeber liest beide Codes Schritt für Schritt, zeigt, wo die für Ihr Auto verbindlichen Werte wirklich stehen, und benennt die drei Fälle, in denen ein niedrigerer Wert als eingetragen zulässig sein kann. Wie Sie die komplette Bemaßung entschlüsseln, steht im Beitrag Reifengröße ablesen; hier geht es um die beiden letzten Zeichen – die kleinsten der ganzen Größe und die mit der größten Wirkung.

Alle Sortimentszahlen in diesem Beitrag stammen aus unserem eigenen Katalogauszug vom 6. Oktober 2026 (57.024 Artikel, erzeugt um 8:26 Uhr). Ausgewertet haben wir daraus die 35.204 lieferbaren Pkw-Reifen aus den Warengruppen Sommer, Winter, Ganzjahres und Sport; nach Abzug von vier Artikeln mit fehlender oder offensichtlich fehlerhafter Kennung bleiben 35.200 auswertbare Ausführungen. Preise sind unser Stand an diesem Tag und kein Marktpreis.

Wo die beiden Zeichen stehen – und warum das Gesetz sie verlangt

Auf der Reifenflanke finden Sie die Bemaßung nach dem Muster 205/55 R16 91 V. Die ersten Angaben beschreiben Breite, Querschnitt, Bauart und Felgendurchmesser. Direkt danach folgen die beiden hier entscheidenden Werte: Die 91 ist der Lastindex (auch Tragfähigkeitskennziffer oder Load Index, LI), das V ist der Geschwindigkeitsindex (auch Speed-Index oder Geschwindigkeitssymbol, GSY). Beide gelten pro Reifen und nur bei korrektem Luftdruck. Das R vor dem Zolldurchmesser gehört nicht dazu: Es steht für die radiale Bauart und sagt über Last und Tempo nichts aus.

Dass diese beiden Angaben überhaupt auf der Flanke stehen, ist keine Branchengepflogenheit, sondern Vorschrift. § 36 Absatz 7 der StVZO verpflichtet Reifenhersteller und Reifenerneuerer, Luftreifen für Fahrzeuge über 40 km/h so zu kennzeichnen, dass daraus unter anderem Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitskategorie hervorgehen (Quelle: § 36 StVZO). Die Art und Weise der Angaben wird im Verkehrsblatt bekannt gegeben; die technische Normung dahinter liefern die UNECE-Regelungen, für Pkw-Reifen vor allem die R 30.

Interessant ist, was im Gesetz nicht steht. Die Begriffe „Lastindex“ und „Geschwindigkeitsindex“ tauchen in der maßgeblichen Vorschrift gar nicht auf. § 36 Absatz 1 Satz 1 StVZO verlangt schlicht, dass Maße und Bauart der Reifen „den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen“. Die beiden Kennungen sind also nur das Werkzeug, mit dem sich diese Forderung praktisch nachweisen lässt – ein Unterschied, der weiter unten wichtig wird, wenn es um erlaubte Abweichungen geht.

Die für Ihr Fahrzeug vorgeschriebene Kombination müssen Sie nicht raten: Sie steht in den Fahrzeugpapieren und oft zusätzlich auf dem Reifen- oder Typschild – einem Aufkleber im Türrahmen der Fahrerseite, in der Tankklappe oder im Handschuhfach. Dort ist neben dem empfohlenen Reifendruck auch die zulässige Reifengröße samt Mindestwerten vermerkt. Wie verlässlich diese Kennungen in der Praxis vergeben werden, zeigt ein Blick ins eigene Lager: Von den 35.204 lieferbaren Pkw-Reifen tragen alle bis auf zwei eine lesbare Kombination aus Zahl und Buchstabe. Die beiden Ausreißer sind ein Reifen, der statt einer Kennung nur ZR führt, und ein Trackday-Reifen mit dem Zusatz NHS. Was es damit auf sich hat, steht in unseren Beiträgen zu ZR auf der Flanke und zu Reifen mit NHS-Kennung.

Der Lastindex: ein Kilogrammwert bei 2,5 bar – und wie Sie Ihren Mindestwert ausrechnen

Der Lastindex gibt die maximale Tragfähigkeit eines einzelnen Reifens an. Je höher die Zahl, desto mehr Gewicht darf das Rad aufnehmen. Entscheidend ist dabei ein Detail, das oft unter den Tisch fällt: Die Tabellenwerte gelten bei einem genormten Referenzdruck von 2,5 bar, und jede Reifendruckreduzierung verringert die Tragfähigkeit (Quelle: ADAC, Reifenkennzeichnung, Stand 04.04.2025). Die Luft trägt die Last, nicht der Gummi – ein Reifen mit zu wenig Druck ist also nicht nur sparsamer im Grip, sondern schlicht für weniger Gewicht zugelassen, als auf seiner Flanke steht.

Ein Auszug aus der genormten Zuordnung, wie sie der ADAC in seinem Informationsblatt zur Reifenkennzeichnung führt:

  • 84 = 500 kg
  • 86 = 530 kg
  • 88 = 560 kg
  • 91 = 615 kg
  • 92 = 630 kg
  • 94 = 670 kg
  • 95 = 690 kg
  • 98 = 750 kg
  • 100 = 800 kg
  • 101 = 825 kg
  • 104 = 900 kg
  • 108 = 1.000 kg

Diese Tabelle ist nicht nur Theorie: Wir haben sie gegen unseren eigenen Bestand gerechnet. 33.842 der 35.200 ausgewerteten Pkw-Reifen tragen einen Lastindex zwischen 30 und 109, also im Bereich dieser Auszugstabelle, und für jeden von ihnen ist in unseren Artikeldaten auch ein Kilogrammwert hinterlegt. In allen 33.842 Fällen stimmt er auf das Kilogramm mit der genormten Zuordnung überein, bei null Abweichungen; die übrigen 1.358 Ausführungen liegen mit Lastindizes über 109 oberhalb des Tabellenauszugs. Die Zahl auf der Flanke bedeutet also wirklich überall dasselbe, unabhängig von Marke, Profil und Preisklasse. Genau deshalb lassen sich zwei Reifen über diese zwei Zeichen direkt vergleichen.

So ermitteln Sie Ihren Mindest-Lastindex selbst: Maßgeblich ist nicht das zulässige Gesamtgewicht, sondern die höhere der zulässigen Achslasten. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Feldern 7.1 bis 7.3. Teilen Sie diesen Wert durch zwei – bei der üblichen Einzelbereifung trägt jeder der beiden Reifen einer Achse die Hälfte –, und Sie haben die nötige Tragfähigkeit pro Reifen. Beispiel: Ist die schwerste Achse mit 1.180 kg eingetragen, muss jeder Reifen mindestens 590 kg tragen; ein Lastindex 91 (615 kg) reicht, ein 88er (560 kg) wäre zu wenig.

Wie groß die Auswahl dabei tatsächlich ist, hängt stark von der Größe ab. Über das gesamte lieferbare Pkw-Regal kommen 61 verschiedene Lastindizes vor, von 62 (265 kg) bis 126 (1.700 kg). Verteilt sind sie aber sehr ungleich: In unseren 599 lieferbaren Pkw-Größen gibt es im Schnitt nur 1,65 verschiedene Lastindizes je Größe, und in 299 Größen – also fast genau der Hälfte – existiert überhaupt nur ein einziger. Wer in diesen Größen sucht, hat beim Lastindex gar keine Entscheidung zu treffen. In anderen Größen ist die Spanne dagegen beachtlich: In 185/65 R15 führen wir 477 lieferbare Pkw-Reifen mit vier verschiedenen Lastindizes – 86 (1 Ausführung), 88 (304), 92 (171) und 93 (1). Zwischen dem 86er und dem 93er liegen 120 kg Tragfähigkeit pro Rad, also 480 kg am ganzen Fahrzeug.

Faustregel: Der Lastindex Ihrer Reifen darf den für Ihr Fahrzeug nötigen Wert nie unterschreiten, und er gilt nur beim richtigen Reifendruck. Wer mit zu wenig Luft fährt, überlastet den Reifen schleichend – besonders bei Hitze und voller Urlaubsbeladung.

Zwei Sonderformen sollten Sie kennen. Verstärkte Reifen tragen Zusätze wie XL, Reinforced oder Extra Load; sie erreichen ihre höhere Tragfähigkeit aber erst beim höheren Fülldruck – als Faustregel rechnet der ADAC mit rund 0,1 bar je zusätzlichem Indexpunkt. Ein 195/65 R 15 91 T trägt 615 kg bei 2,5 bar, derselbe Reifen als 95 T Reinforced 690 kg bei 2,9 bar. Warum die Umrüstung allein also noch keine höhere Tragfähigkeit bringt, steht in unserem ausführlichen Ratgeber zu XL- und Reinforced-Reifen. Eine Stufe darüber liegt die Kennung HL (High Load), die nach Herstellerangaben rund 25 Prozent mehr Belastbarkeit als die Standardausführung bringt und vor allem an schweren Elektrofahrzeugen auftaucht – wir haben uns angesehen, welche HL-Ausführungen es überhaupt gibt. Und bei Transporterreifen mit C-Kennung stehen oft zwei Werte hintereinander, etwa 104/102: der erste für Einzel-, der zweite für Zwillingsbereifung. Dazu im Detail: der doppelte Lastindex am C-Reifen. Dass es daneben ganze Warengruppen gibt, die gar keinen Lastindex führen, zeigt unser Beitrag über Reifen ohne Tragfähigkeitskennziffer. Beim Motorrad schließlich kodiert die Zahl häufig die Radposition statt einer Ausstattungsstufe – ein Fallstrick, den wir am Metzeler ME 888 durchgespielt haben.

Der Geschwindigkeitsindex: ein Buchstabe, der nicht dem Alphabet folgt

Der Geschwindigkeitsindex ist ein Buchstabe und steht für die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens – ebenfalls bei korrektem Druck und zulässiger Last. Geprüft wird das im Labor: Auf einem Rollprüfstand wird die Laufgeschwindigkeit des Reifens alle zehn Minuten um 10 km/h gesteigert, bis der angegebene Höchstwert erreicht ist, und der Reifen muss dieses Tempo bei verschiedenen simulierten Beladungszuständen halten (Quelle: ADAC, Geschwindigkeitsindex, Stand 22.07.2026). Wird darüber hinaus gefahren, droht nicht einfach „mehr Verschleiß“: Der Reifen erhitzt sich zu stark, und die Lauffläche kann sich durch die Fliehkraft von der Karkasse lösen.

Die genormte Zuordnung reicht weit über die geläufigen Buchstaben hinaus:

  • F = 80 km/h, G = 90 km/h, J = 100 km/h, K = 110 km/h, L = 120 km/h
  • M = 130 km/h, N = 140 km/h, P = 150 km/h, Q = 160 km/h, R = 170 km/h
  • S = 180 km/h, T = 190 km/h, U = 200 km/h, H = 210 km/h
  • V = 240 km/h, W = 270 km/h, Y = 300 km/h
  • VR = über 210 km/h, ZR = über 240 km/h, (Y) = über 300 km/h

Dass ausgerechnet das H mit 210 km/h zwischen U (200) und V (240) einsortiert ist, verwirrt viele – die Reihe ist historisch gewachsen und folgt nicht dem Alphabet. Verlassen Sie sich deshalb immer auf die Tabelle, nie auf die Buchstabenfolge. Die Kennungen VR und ZR sind zudem nicht nach UNECE-R 30 genormt; sie wurden früher für schnelle Fahrzeuge in die Papiere eingetragen und werden vielfach nicht mehr angeboten. Wer sie in seinen Unterlagen findet, braucht die Auskunft eines qualifizierten Reifenhändlers oder des Reifenherstellers – viele Hersteller geben dafür Unbedenklichkeitsbescheinigungen heraus.

In der Praxis ist die Liste erheblich kürzer, als die Norm vermuten lässt. In unserem lieferbaren Pkw-Regal kommen von all diesen Symbolen nur zehn tatsächlich vor, und fünf davon decken 98,95 Prozent aller Artikel ab: V (9.540 Ausführungen), Y (8.422), H (6.620), W (5.979) und T (4.271). Der gesamte Rest ist eine Randerscheinung: Q 132, S 104, N 47, R 45, M 40. Wer einen Pkw-Reifen kauft, entscheidet sich also faktisch zwischen fünf Buchstaben – alles andere findet in Nischen wie Kleinstwagengrößen und Spezialanwendungen statt. Die passende Auswahl für Ihre Dimension bündeln wir auf den Größenseiten, zum Beispiel für 205/55 R16 und 185/65 R15, sowie in den Rubriken für Sommerreifen, Winterreifen und Ganzjahresreifen.

Oberhalb von 210 km/h trägt der Reifen weniger

Hier liegt der wichtigste Zusammenhang zwischen den beiden Zeichen, und er wird fast überall unterschlagen: Last- und Geschwindigkeitsindex sind nicht unabhängig voneinander. Bei Reifen, die für mehr als 210 km/h zugelassen sind – also oberhalb des Buchstabens H –, sinkt die Tragfähigkeit mit dem Maß der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Der Reifen erwärmt sich stärker, und seine Belastbarkeit nimmt ab. Der ADAC führt dafür in seinem Informationsblatt eine eigene Abminderungstabelle (Quelle: ADAC, Kennzeichnung des Pkw-Reifens, PDF). Die Werte in Prozent der ausgewiesenen Tragfähigkeit:

  • V-Reifen: 210 km/h = 100 %, 220 km/h = 97 %, 230 km/h = 94 %, 240 km/h = 91 %
  • W-Reifen: bis 240 km/h = 100 %, 250 km/h = 95 %, 260 km/h = 90 %, 270 km/h = 85 %
  • Y-Reifen: bis 270 km/h = 100 %, 280 km/h = 95 %, 290 km/h = 90 %, 300 km/h = 85 %

Lesen Sie das in Kilogramm, wird die Tragweite deutlich: Ein Reifen mit Lastindex 91 trägt 615 kg – an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines V-Reifens aber nur noch rund 560 kg, also so viel wie ein 88er im Stand. Wer ein schweres, schnelles Fahrzeug voll beladen auf der Autobahn ausfährt, bewegt sich damit näher an der Grenze, als die Flanke suggeriert. Praktisch relevant ist das für einen großen Teil des Angebots: 23.941 von 35.200 lieferbaren Pkw-Reifen – 68 Prozent – tragen einen Buchstaben oberhalb von H. Am stärksten betroffen sind Sportreifen (99,8 Prozent) und Sommerreifen (77,2 Prozent), am wenigsten Winterreifen, bei denen der Anteil auf 49,6 Prozent fällt; Ganzjahresreifen liegen mit 66,0 Prozent dazwischen.

Es gibt auch die Gegenrichtung. Für gängige Pkw-Reifen mit Speed-Index T oder H, die an Anhängern nicht schneller als 100 km/h gefahren werden, sind laut derselben Quelle Lastzuschläge von bis zu 10 Prozent bei einer Reifendruckerhöhung von 0,2 bar zulässig. Für die konkrete Berechnung von Reserven und möglichen Auflastungen sollte allerdings ein Fachbetrieb hinzugezogen werden – hier geht es um die Betriebserlaubnis des Anhängers.

Ein eigener Begriff hängt ebenfalls an der Kombination beider Zeichen: Als UHP-Reifen (Ultra High Performance) gelten Pkw-Reifen mit einem Höhen-Breiten-Verhältnis von 45 Prozent oder weniger und einem Speed-Index von V oder höher. Sie erfordern bei der Montage besondere Sorgfalt und sollten in einem entsprechend zertifizierten Reifenfachbetrieb aufgezogen werden. Dasselbe gilt für Notlaufreifen, deren Auswahl im Regal ohnehin stark eingeschränkt ist – nachgezählt haben wir das bei den Notlaufreifen und ihrem Aufpreis.

Fahrzeugschein, CoC – und wo die übrigen erlaubten Größen stehen

Die für Ihr Auto vorgeschriebene Reifengröße samt Kennungen steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Zeilen 15.1 bis 15.3. Entscheidend ist, was dort nicht steht: Eingetragen ist nur eine Größe beziehungsweise eine Größenkombination, falls Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Dimensionen führen. Die dort genannte Größe muss nicht einmal mit der tatsächlich montierten übereinstimmen. Alle weiteren zulässigen Reifengrößen stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, kurz CoC). Sie gehört zu den Fahrzeugunterlagen und kann, falls sie fehlt, beim Markenbetrieb angefordert werden. Abweichende Dimensionen dürfen Sie nur montieren, wenn Sie sie dort wiederfinden – oder wenn eine geprüfte und zertifizierte Umrüstung vorliegt.

An welcher Stelle im CoC – und warum dazu zwei Nummernpaare kursieren. Das heute gültige Muster der Übereinstimmungsbescheinigung steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683. Für Pkw der Klasse M1 trägt der Reifeneintrag dort die Ziffer 35, und ihre Bezeichnung sagt schon, wie wenig sie hergibt: „Angebrachte Reifen/Radkombination“ – also die montierte, mithin wieder nur eine. Den Rest regelt die Fußnote zu genau dieser Ziffer: Zusatzausrüstung und zusätzliche Reifen/Radkombinationen können demnach „unter dem Eintrag ‚Anmerkungen‘ hinzugefügt werden“ – und die Anmerkungen tragen im M1-Muster die Ziffer 52, dort ausdrücklich ergänzt um die Zeile „Zusätzliche Reifen/Radkombinationen: technische Parameter“. Wer also nur Ziffer 35 abgleicht und seine Wunschgröße nicht findet, hält womöglich eine Freigabe für nicht vorhanden, die ein paar Einträge weiter unten steht.

Dass daneben hartnäckig ein zweites Nummernpaar kursiert, hat einen nachvollziehbaren Grund: Die abgelöste Richtlinie 2007/46/EG zählte dieselben Angaben anders – dort heißen die beiden Einträge „32. Bereifung und Räder“ und „50. Bemerkungen“. Bescheinigungen, die noch nach diesem Muster ausgestellt wurden, sind weiter im Umlauf, und entsprechend stehen in vielen Ratgebern bis heute die alten Zahlen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Nummer, sondern auf die Bezeichnung des Eintrags: Suchen Sie nach „Reifen/Radkombination“ und nach „Anmerkungen“ beziehungsweise „Bemerkungen“, dann finden Sie die Angaben in jedem Dokumentenalter. Beide Muster lassen sich im Volltext nachlesen, die Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 ebenso wie die Richtlinie 2007/46/EG bei EUR-Lex. Welches Papier darüber hinaus welche Aussage trifft, warum eine Herstellerfreigabe kein Nachweis ist und was gilt, wenn eine Wunschgröße in keinem Dokument auftaucht, schlüsseln wir im Ratgeber zu den zugelassenen Reifengrößen in Fahrzeugschein und CoC im Einzelnen auf.

Zwei weitere Felder derselben Bescheinigung brauchen Sie für die Rechnungen in diesem Beitrag: In Zeile T steht die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs, in den Feldern 7.1 bis 7.3 die zulässigen Achslasten. Und in Zeile K erkennen Sie, ob eine EU-Typgenehmigung vorliegt: Steht dort eine längere Zeichenfolge, die mit einem „e“ gefolgt von einer Zahl vor einem Sternchen beginnt, ist das der Fall. Welche Rolle die Schlüsselnummern bei der Reifenwahl spielen, erklären wir bei HSN und TSN im Fahrzeugschein.

Höher ist erlaubt – und niedriger ist nicht in jedem Fall verboten

Die Grundregel ist einfach und in den allermeisten Fällen auch die richtige Antwort: Ein höherer Lastindex und ein höherer Geschwindigkeitsindex als eingetragen sind zulässig. Wer statt eines eingetragenen 205/55 R 16 91 V einen 205/55 R 16 94 V XL montiert, bewegt sich im grünen Bereich; wer statt eines V-Reifens einen W-Reifen fährt, ebenso. Für den Alltag reicht das.

Die oft gehörte Umkehrung – „niedriger ist immer verboten“ – stimmt in dieser Absolutheit allerdings nicht, und das hat einen nachvollziehbaren Grund: Verbindlich ist nach § 36 Absatz 1 Satz 1 StVZO die Eignung für die Betriebsbedingungen, nicht die Zahl im Papier. Fahrzeughersteller tragen die Reifen aber häufig mit Reserve ein. Der ADAC beschreibt dafür in seinem Informationsblatt drei Konstellationen, die Sie kennen sollten – jede davon ist ein Fall für die Fachwerkstatt und nicht für eine Entscheidung am Küchentisch.

Erstens, beim Lastindex. Nach UNECE-R 142 genügt bei einem Fahrzeug mit Reifen gleichen Typs und Einfachbereifung ein Reifen, der mindestens die Hälfte der technisch zulässigen maximalen Achslast der am stärksten belasteten Achse trägt. Der ADAC rechnet es vor: Beträgt die maximale Achslast laut Papieren 1.080 kg, würden Reifen mit Lastindex 87 (545 kg je Reifen, 1.090 kg je Achse) ausreichen – auch wenn der Hersteller zwei Reifen mit je 615 kg eingetragen hat. Die nominelle Tragfähigkeit der eingetragenen Reifen liegt in diesem Beispiel rund 150 kg über der tatsächlichen Achslast. In solchen Einzelfällen ist ein niedrigerer Lastindex als eingetragen zulässig. Weil die Reifen einer Dimension meist ohnehin nur mit bestimmten Tragfähigkeiten angeboten werden, hat man als Käufer hier aber oft gar keine oder nur eine eingeschränkte Wahl.

Zweitens, beim Geschwindigkeitsindex eines Fahrzeugs mit EU-Typgenehmigung. Hier muss das Geschwindigkeitssymbol mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar sein – nicht zwingend mit dem Buchstaben im Papier. Das ADAC-Beispiel: Ein Pkw erreicht laut Zeile T 192 km/h, der Hersteller hat trotzdem V-Reifen (240 km/h) eingetragen. Diese Reifen sind damit bei der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein überdimensioniert. In diesem Fall dürfen auch Reifen mit dem Speed-Index H (210 km/h) gefahren werden, ohne dass Abnahmen oder Eintragungen erforderlich wären. Sinn ergibt das allerdings nur, wenn die langsamere Ausführung überhaupt angeboten wird und spürbar günstiger ist – was, wie wir unten zeigen, längst nicht immer zutrifft.

Drittens, bei älteren Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung. Für sie errechnet sich die Mindestanforderung an den Speed-Index aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit nach einer Formel: Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 × Höchstgeschwindigkeit. Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 183 km/h ergibt das 191,3 km/h – es müssten also Reifen mit dem Speed-Index U (200 km/h) oder H (210 km/h) montiert werden.

Bei allen drei Punkten gilt derselbe Vorbehalt, den auch der ADAC macht: Lassen Sie sich das im Zweifel vom Reifenfachhandel, vom Vertragshändler oder von einer Prüfstelle einer Überwachungsorganisation bestätigen – am besten schriftlich. Und wer ohnehin aufwärts geht, hat das Thema vom Tisch.

Die Winter-Ausnahme des § 36 Absatz 5 StVZO

Die bekannteste Ausnahme ist im Gesetz selbst geregelt – und sie ist deutlich enger gefasst, als sie im Alltag meist wiedergegeben wird. § 36 Absatz 5 StVZO lässt einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex bei „Reifen im Sinne des Absatzes 4“ zu. Und Absatz 4 knüpft den Begriff des Reifens für winterliche Wetterverhältnisse an zwei Bedingungen zugleich: Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart müssen die Fahreigenschaften bei Schnee beim Anfahren, beim Stabilisieren der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen verbessern, und der Reifen muss das Alpine-Symbol – das Bergpiktogramm mit Schneeflocke – nach der UNECE-Regelung Nr. 117 tragen.

Maßgeblich ist damit das Alpine-Symbol, nicht die M+S-Prägung. Ein Pkw-Reifen, der lediglich „M+S“ auf der Flanke führt, ist kein Reifen im Sinne des Absatzes 4 und fällt deshalb nicht unter die Ausnahme; bei ihm bleibt der eingetragene Geschwindigkeitsindex uneingeschränkt verbindlich. Praktisch fällt das kaum ins Gewicht, weil das Symbol für Winterreifen ohnehin verlangt wird – wer aber noch einen älteren Satz reiner M+S-Reifen im Keller hat, kann sich darauf nicht berufen. Welche Kennzeichnung im Winter gilt und seit wann, steht in unserem Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Deutschland.

Ist die Voraussetzung erfüllt, verlangt das Gesetz zwei weitere Dinge. Erstens muss die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt werden – wahlweise durch ein Schild beziehungsweise einen Aufkleber für die Dauer der Verwendung oder durch eine Anzeige im Fahrzeug, die zumindest rechtzeitig vor Erreichen dieser Geschwindigkeit darauf hinweist. Neuere Fahrzeuge lösen das über eine Einblendung im Kombiinstrument; für alle anderen gibt der Reifenfachhandel den passenden Aufkleber beim Kauf in der Regel mit dazu. Zweitens darf dieses Tempo im Betrieb tatsächlich nicht überschritten werden – der Aufkleber ist kein Formalakt, sondern eine verbindliche Selbstbeschränkung. Für den Lastindex gilt die Ausnahme ausdrücklich nicht: Geheilt wird allein die Höchstgeschwindigkeit.

Zwei Sonderfälle nennt der Paragraf außerdem. Dieselbe Erleichterung gilt für ausgewiesene Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung POR – was sonst noch hinter dieser Kennung steckt, erklären wir bei den Kennzeichnungen von Geländereifen. Und Absatz 11 erklärt die Regel für M+S-Reifen nach der UNECE-Regelung Nr. 75 für entsprechend anwendbar, allerdings ausschließlich an Fahrzeugen der Klasse L, also an Krafträdern, Mopeds und Rollern. Auf dem Zweirad genügt die M+S-Kennung demnach tatsächlich; was das für die Bereifung bedeutet, steht in unserem Beitrag zu Winterreifen für Roller und Mopeds. Wie weit die Winterausnahme beim Buchstaben reicht und was der schnellere Buchstabe im Winterregal kostet, haben wir gesondert ausgewertet: Winterreifen dürfen langsamer sein als Ihr Auto.

Was ein Verstoß wirklich kostet

Hier ist Vorsicht geboten, denn im Netz kursieren konkrete Eurobeträge, die sich im amtlichen Katalog nicht wiederfinden. Der Reihe nach: Dass ein Verstoß gegen die Bereifungsvorschriften eine Ordnungswidrigkeit ist, steht außer Frage. Die Fundstelle lautet § 69a Absatz 3 Nummer 8 StVZO; dort sind Verstöße gegen § 36 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 „über Bereifung“ ausdrücklich aufgeführt (Quelle: § 69a StVZO). Absatz 3 beginnt mit den Worten, ordnungswidrig handele, wer ein Fahrzeug unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt – die Tat ist also das Losfahren, nicht erst ein Schaden.

Ein Regelsatz existiert dafür allerdings nicht. Wir haben die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung durchsucht (Quelle: Anlage zur BKatV): Die Rubrik „Bereifung und Laufflächen“ kennt die Nummern 208 und 209 (unzulässige Mischung von Diagonal- und Radialreifen, 15 bzw. 30 Euro), die Nummern 210 bis 213 (zu geringe Profiltiefe, 25 bis 75 Euro) und die Nummer 213a (Halter, Winterbereifung, 75 Euro). Zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex steht dort nichts – die Zeichenfolge „§ 36 Absatz 5“ kommt in der gesamten Anlage kein einziges Mal vor. Ebenso wenig findet sich ein Regelsatz für das fehlende Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO.

Was gilt dann? Ohne Regelsatz greift der allgemeine gesetzliche Rahmen: § 69a Absatz 3 StVZO verweist auf § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes, und § 24 Absatz 3 Nummer 5 StVG sieht dafür eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro vor (Quelle: § 24 StVG). Das ist eine Obergrenze, kein Regelfall – zur Einordnung: Die vergleichbaren Bereifungs-Tatbestände, für die es Regelsätze gibt, liegen zwischen 15 und 75 Euro. Seriös lässt sich also sagen: Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die Behörde bemisst die Geldbuße im Einzelfall, und eine im Internet genannte Pauschale von „50 Euro“ oder „90 Euro und ein Punkt“ steht so nicht im amtlichen Katalog.

Schwerer wiegt ohnehin die technische Seite. Weicht die Bereifung von den zulässigen Vorgaben ab, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs berührt sein, und im Schadensfall kann der Kfz-Versicherer Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Wie das in der Praxis abläuft, hängt vom Einzelfall und von den Versicherungsbedingungen ab – klären lässt sich das nur mit dem eigenen Versicherer. Die falsche Kennung bleibt damit kein Kavaliersdelikt, auch wenn die Bußgeldtabelle schweigt.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Zwei Erkenntnisse aus unserem eigenen Regal sind beim Kauf mehr wert als jede Faustformel. Die erste: Der höhere Index kostet oft nichts – und manchmal spart er sogar. Beim Hankook K135 Ventus Prime 4 in 205/55 R16 führen wir am 6. Oktober 2026 fünf Ausführungen mit identischem EU-Label (C/A/69) und identischer Flankenschutzkennung: 91H für 60,98 Euro, 91V für 62,02 Euro, 91W für 68,85 Euro, 94V für 68,58 Euro und 94W für 73,26 Euro. Der Schritt von H auf V – 30 km/h mehr Freigabe – kostet hier 1,04 Euro, der Schritt von 91 auf 94 – 55 kg mehr Tragfähigkeit – 6,56 Euro. Noch deutlicher wird es beim Rotalla RH02 in 185/65 R15: Der 88T für 62,59 Euro ist bei identischer Tragfähigkeit und identischem Label 27,31 Euro teurer als der 88H für 35,28 Euro, der 20 km/h mehr darf. Und in 185/65 R15 ist der günstigste Reifen mit Lastindex 92, der Dynamo STREET-H PRIMA 92H für 34,66 Euro, sogar günstiger als der günstigste 88er. Wie wenig die Kennung über das ganze Sortiment hinweg am Preis dreht, haben wir in einer eigenen Auswertung durchgerechnet: Was Last- und Geschwindigkeitsindex am Preis ausmachen.

Die zweite Erkenntnis: Gleicher Name plus gleiche Kennung heißt noch lange nicht gleicher Reifen. Den Bridgestone Turanza T005 in 205/55 R16 führen wir in sechs Ausführungen – und vier davon heißen exakt „91W“. Unterschieden werden sie erst durch die Erstausrüster- und Bauartkennungen und durch ihre jeweils eigene EPREL-Registernummer, und ihre EU-Label fallen tatsächlich auseinander: Der 91W ohne Zusatzkennung für 86,67 Euro trägt B/A/71, der 91W mit Audi-Kennung AO für 92,20 Euro C/B/71, der 91W mit BMW-Stern für 93,32 Euro A/B/70 und die Notlaufversion mit RFT für 103,28 Euro B/B/70. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten dieser vermeintlich identischen Reifen liegen 16,61 Euro, also gut 19 Prozent. Dass dieselbe Modellbezeichnung verschiedene Etiketten tragen kann, haben wir systematisch nachgezählt: zwei EU-Label unter einem Reifennamen. Welche Kürzel im Kennzeichnungsfeld eines Angebots überhaupt vorkommen, ordnet unser Beitrag zum Kennzeichnungsfeld im Reifenangebot ein, und wie Sie die Registernummer als Beleg nutzen, steht bei der EPREL-Nummer und ihrer Beweiskraft.

Interessant ist zum Schluss noch die Preisleiter des Turanza über die Buchstaben hinweg: Der 91H für 113,78 Euro ist die teuerste Ausführung des ganzen Satzes, der 91V für 90,31 Euro liegt dazwischen, und der günstigste 91W kostet 86,67 Euro. Der langsamste Reifen ist hier also der teuerste – ein weiterer Beleg dafür, dass die Tempofreigabe im Regal keine Preisstufe ist, sondern eine Eigenschaft, die man schlicht passend wählen sollte. Was die Kennungen bedeuten, die daneben auf der Flanke stehen, sammelt unser Reifen-Wiki; wie Sie den Kaufvorgang insgesamt angehen, steht im Ratgeber Reifen online kaufen.

Häufige Fragen

Was bedeutet 91 V auf meinem Reifen?

Die 91 ist der Lastindex: Der Reifen trägt bei einem Referenzdruck von 2,5 bar 615 kg. Das V ist der Geschwindigkeitsindex und steht für eine Freigabe bis 240 km/h. Beide Werte gelten pro Reifen. Oberhalb von 210 km/h sinkt die Tragfähigkeit zusätzlich mit dem gefahrenen Tempo – bei 240 km/h auf 91 Prozent, also auf rund 560 kg.

Darf ich einen Reifen mit höherem Last- oder Geschwindigkeitsindex montieren?

Ja. Ein höherer Lastindex und ein höherer Geschwindigkeitsindex als in den Papieren eingetragen sind zulässig und weit verbreitet. Zu beachten ist nur, dass verstärkte Reifen ihre höhere Tragfähigkeit erst beim entsprechend höheren Fülldruck erreichen – die Umrüstung allein genügt nicht.

Woher weiß ich, welchen Lastindex mein Fahrzeug mindestens braucht?

Nehmen Sie die höhere der zulässigen Achslasten aus den Feldern 7.1 bis 7.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I und teilen Sie sie durch zwei. Das Ergebnis ist die nötige Tragfähigkeit pro Reifen; den passenden Index lesen Sie aus der Lastindex-Tabelle ab. Bei Zweifeln oder bei einer geplanten Abweichung vom Eintrag hilft der Reifenfachhandel weiter.

Mein Winterreifen ist langsamer als mein Auto – genügt der Aufkleber?

Nur unter drei Bedingungen zugleich: Der Reifen muss das Alpine-Symbol tragen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss im Blickfeld angegeben oder angezeigt werden, und sie muss im Betrieb auch eingehalten werden. Für den Lastindex gilt diese Ausnahme nicht – der eingetragene Mindestwert bleibt im Winter unverändert maßgeblich.

Fazit

Last- und Geschwindigkeitsindex sind klein gedruckt, aber sicherheits- und rechtsrelevant. Drei Dinge nehmen Sie aus diesem Beitrag mit: Erstens gelten beide Werte nur beim richtigen Luftdruck, und beim Lastindex ist der Referenzdruck von 2,5 bar Teil der Zusage. Zweitens sind die beiden Zeichen oberhalb von 210 km/h nicht unabhängig voneinander – die Tragfähigkeit sinkt mit dem gefahrenen Tempo. Und drittens ist der Eintrag im Fahrzeugschein nur eine von mehreren Quellen: Weitere erlaubte Größen stehen im CoC, und in klar umrissenen Fällen kann sogar ein niedrigerer Index zulässig sein – das aber bitte nur mit einer schriftlichen Bestätigung aus dem Fachbetrieb.

Für den Kauf selbst bleibt die Regel angenehm einfach: mindestens die nötigen Werte, im Zweifel den höheren Index – denn teurer wird es dadurch, wie unser eigenes Regal zeigt, meist nicht. Passende Reifen mit der richtigen Kennung finden Sie in unserem Shop, zum Beispiel bei den Sportreifen für Pkw oder über die Suche nach Ihrer Größe.

Schlagwörter: Lastindex Geschwindigkeitsindex Tragfähigkeit Reifenkennzeichnung Reifengröße

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